Allgemeine Geschäftsbedingungen


ab durchs ländle

Dr. Jochen Schwendemann

Laitschenbach 22 A

79244 Münstertal/Schwarzwald

(nachfolgend ab durchs ländle genannt)

 

§ 1 Vertragsabschluss

Buchungen können online, per E-Mail, telefonisch oder per Telefax getätigt werden. Mit dem Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung kommt ein Vertrag zwischen dem Gast und ab durchs ländle zustande.

 

§ 2 Stornierungsbedingungen

Buchungen können bis 7 Tage vor dem vereinbarten Führungstermin kostenfrei storniert werden. Danach werden folgende Stornierungsgebühren fällig: bis zum 4. Tag vor dem Termin 25% der vereinbarten Vergütung; bis zum 3. Tag vor dem Termin 50% der vereinbarten Vergütung; ab dem 2. Tag vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen 100% der vereinbarten Vergütung.

 

§ 3 Bezahlung und Preise

Die Bezahlung des Führungspreises erfolgt per Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Beträgt die Zeit zwischen der Buchung und dem Führungstermin weniger als fünf volle Arbeitstage, ist der Rechnungsbetrag unmittelbar vor Beginn der Führung bar ohne Abzug zu begleichen. Alle Preisangaben verstehen sich in Euro.

 

§ 4 Leistungsverweigerung und Leistungsänderung

Ab durchs ländle behält sich das Recht vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie aufgrund ihres körperlichen Zustands oder ihrer Ausrüstung für die Teilnahme ungeeignet erscheinen, insbesondere wenn eine Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist. Ab durchs ländle behält in diesen Fällen das Recht auf die vereinbarte Vergütung. Ab durchs ländle behält sich vor, die vereinbarten Leistungen zu ändern, wenn dies aus Gründen, die von ab durchs ländle nicht zu vertreten sind, geboten erscheint. Die Leistungsänderung hat auf die vereinbarte Vergütung keinen Einfluss, es sei denn, sie beschränkt sich auf im Preis gesondert enthaltene und nicht erbrachte Teilleistungen.

 

§ 5 Haftungsbeschränkung

Ab durchs ländle haftet dem Gast nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer im Falle von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Soweit es sich um einen Reisevertrag gemäß § 651a Bürgerliches Gesetzbuch handelt, ist die vertragliche Haftung von ab durchs ländle für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Führungspreis beschränkt, wenn a) ab durchs ländle weder Vorsatz, noch grobes Verschulden zur Last fällt oder wenn b) ab durchs ländle für den Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.